AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge. Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder abgeschlossen werden. Entgegenstehende Abreden sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer bestätigt werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklären. Sie gelten auch dann nur insoweit, als diese unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so haben die übrigen Klauseln volle Wirksamkeit.
§ 2 Angebot und Abschluss
1. Angebote sind stets freibleibend, soweit der Verkäufer nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben hat. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung oder Lieferung des Verkäufers verbindlich. Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündlich Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
2. Beschreibungen, Zeichnungen oder Abbildungen der von uns angebotenen Waren, sowie Preislisten, Drucksachen, Kataloge oder eigene Datenträger sind nach bestem Wissen angefertigt. Die darin gemachten Angaben sind nicht verbindlich, es sei denn, bestimmte Eigenschaften werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesichert. Wir erheben hierfür das Urheberrecht und das Recht am Eigentum. Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlagen sind nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so hat uns der Besteller gegenüber sämtlichen Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers freizustellen. Der Besteller ist verpflichtet, uns für etwaige Prozesskosten auf Verlangen einen angemessenen Vorschuss zu zahlen.
3. Die von uns genannten Preise gelten in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Sie gelten ab Lager zzgl. MWSt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Unseren Preisen liegen die gegenwärtigen Kalkulationsfaktoren zugrunde. Sollten aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, Änderungen der Kosten für z.B. Löhne, Werkstoffe, Wechselkursschwankungen und oder Energie etc. eintreten, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu ändern. Mit der Bekanntgabe von Preisänderungen verlieren alle vorhergenannten Preise ihre Gültigkeit. Verpackung und Transportkosten werden gesondert berechnet.
4. Die Mindestauftragshöhe je erteiltem Auftrag beträgt EUR 500,- netto Warenwert. Mustersendungen sind selbstverständlich davon ausgenommen. Bei Aufträgen mit einem Wert unter EUR 500,- berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von EUR 20,-.
§ 3 Lieferung & Gefahrenübergang
1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich bestätig werden. Die Lieferfrist beginnt nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist der Liefertermin erneut zu vereinbaren. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, wie Energie- und Rohstoffmangel, Streik oder Aussperrung, Verspätung oder Ausbleiben von Zulieferungen, tritt Lieferverzug nicht ein. Der Käufer hat in diesem Fall Recht zum Rücktritt, wenn der Liefertermin um mehr als zwei Monate überschritten wird.
2. Der Käufer kann von dem Verkäufer einen Verzugsschaden nur dann verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt bzw. eine Nachfrist nicht eingehalten wurde. Der Verkäufer ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.
3. Konstruktions-, Form- oder Farbänderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand in seiner Funktion nicht geändert wird und die Änderung für den Käufer zumutbar ist. Änderungen zum Zwecke des technischen Fortschritts sind jederzeit möglich und bedürfen keiner Vorankündigung.
4. Soweit nicht schriftlich und ausdrücklich von uns bestätigt, erfolgen alle Lieferungen ausschließlich ab Lager Lüdenscheid zzgl. Frachtkosten.
5. Der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige Transportunternehmen.
§ 4 Mängelrüge
1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung müssen innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich erhoben werden.
2. Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Bei Auftreten von Mängel ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Anlieferung am Bestimmungsort und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend.
3. Bei nicht rechtzeitiger schriftlicher Mitteilung erlöschen alle Ansprüche auf Gewährleistung.
4. Mängelansprüche verjähren spätestens in 6 Monaten nach Gefahrübergang, alle übrigen Ansprüche spätestens in einem Jahr, soweit nicht gesetzlich kürzere Verjährungsfristen vorgesehen sind.
5. Da der Kaufgegenstand in der Regel ein komplexes technisches Produkt darstellt, wird sämtliches Wissen darüber beim Käufer vorausgesetzt. Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen Bauteilen und Geräten anderer Hersteller sind deshalb kein Grund für Mängelrügen. Über das vom Hersteller zur Verfügung gestellte Datenblatt hinaus sind wir nicht verpflichtet, irgendwelche Informationen über den Kaufgegenstand zur Verfügung zu stellen, auch wenn wir dies in Ausnahmefällen bei früheren Kaufverträgen bereits getan haben sollten.
§ 5 Gewährleistung
1. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
3. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
4. Die Einhaltung von Bau- und Sicherheitsvorschriften aller Art (VDE, CE, TÜV, Berufsgenossenschaft usw.) unterliegen dem Käufer.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sofort bei Erhalt der Lieferung, ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Wir behalten uns vor, nach unserem Ermessen die Auslieferung per Nachnahme vorzunehmen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Wird Lieferung auf offene Rechnung (Ziel) gewünscht, ist es erforderlich, dass wir Gelegenheit zur Kreditprüfung erhalten. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen, so werden alle Forderungen sofort fällig.
2. Für die Berechnung von Verzugszinsen vom Fälligkeitsdatum der Rechnung an berechnet sind die gesetzlichen Bestimmungen maßgebend. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Der Verkäufer ist zur Annahme von Wechseln und Schecks nicht verpflichtet. Der Verkäufer nimmt nur bei Gutschriften von Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, seine Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung an Dritte und insbesondere an eine Factoringgesellschaft abzutreten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einlösung als Tilgung. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er sonst seine Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer heraus verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn diese der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer durch Übersendung eines Pfändungsprotokolls schriftlich zu benachrichtigen.v 2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, unter der Voraussetzung, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Verkäufer übergehen. Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiter verkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
3. Sicherheiten, die die zu sichernde Forderung in Höhe von 20% übersteigen, geben wir frei.
§ 8 Rücklieferungen
1. Es gelten unsere allgemeinen Rücklieferungsbedingungen. Alle Rücklieferungen, die nach der Zustimmung durch uns vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Die Sendungen müssen uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen. Ware, welche ungerechtfertigt zurückgesandt wird, wird wieder zurückgestellt und mit einer Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- berechnet.
2. Unterziehen wir Ware, welche als defekt bei uns reklamiert wird, einer technischen Prüfung, und bestätigt die technische Prüfung die volle Funktionsfähigkeit der Ware, so berechnen wir die technische Prüfung anteilig mit derzeit EUR 50,- pro Technikarbeitsstunde und sind zudem berechtigt dem Käufer die Kosten für die Rücksendung der einwandfreie Ware in Rechnung zu stellen.
§ 9 Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten, und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, groben Verschulden durch den Verkäufer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware durch den Käufer, wenn der Schaden für den Käufer alsbald erkennbar ist.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lüdenscheid.